Wer beruflich viel unterwegs ist, verbringt die eine oder andere Nacht in einem Hotel oder einer privaten Unterkunft. Dabei entstehen natürlich Kosten für die Verpflegung, aber auch die Übernachtung. Die Höhe der Übernachtungspauschale für In- und Auslandsreisen wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Pandemiebedingt werden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder jedoch nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1. Januar 2022 nicht neu festgesetzt. Die zum 1. Januar 2021 veröffentlichten Beträge (in Deutschland 20 Euro) gelten somit für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort (BMF-Schreiben vom 27. September 2021).
Was ist die Übernachtungspauschale?
Die Übernachtungspauschale gehört zur Reisekostenabrechnung und beträgt in Deutschland 20€ pro Tag. Bis zu diesem Betrag können die Kosten steuerfrei erstattet werden. Dabei ist aber darauf zu achten, dass der Arbeitgeber:in die Auszahlung nicht als Betriebsausgabe kennzeichnet. Die Übernachtungskosten müssen im Allgemeinen nicht vom Unternehmen übernommen werden, da kein rechtlicher Anspruch besteht. Dennoch ist es empfehlenswert diese zutun um keine negative Arbeitsatmosphäre beizufügen. Arbeiternehmer:innen sollten darüber hinaus darauf achten, stets alle Belege aufzuheben, da diese in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden können. Doch nicht nur innerhalb Deutschlands ist die Übernachtungspauschale anwendbar. Rund um den Globus kann die Auslandspauschale angewandt werden.
Die Übernachtungspauschale 2022 im Ausland
Für Übernachtungskosten auf berufsbedingten Auslandsreisen gelten Pauschalbeträge angepasst an die Lebensunterhaltskosten des jeweiligen Landes oder der jeweiligen Metropole. In der nachstehenden Tabelle sind die Übernachtungspauschalen 2022 (in Euro) für die häufigsten Reiseziele im Ausland zu finden. Eine vollständige Übersicht aller Länder finden Sie hier.
Land |
Pauschalbetrag in € pro Nacht |
Niederlande |
122 |
Österreich |
108 |
Großbritannien (London) |
224 |
Frankreich (Paris) |
152 |
Frankreich (Lyon) |
115 |
Frankreich (im Übrigen) |
115 |
Italien (Rom) |
135 |
Italien (Mailand) |
158 |
Italien (im Übrigen) |
135 |
Spanien (Barcelona) |
118 |
Spanien (Madrid) |
118 |
Spanien (im Übrigen) |
115 |
Schweiz (Genf) |
186 |
Schweiz (im Übrigen) |
180 |
USA (New York City) |
282 |
USA (San Francisco) |
314 |
USA (Los Angeles) |
274 |
USA (Miami) |
151 |
USA (Chicago) |
209 |
Japan (Tokio) |
233 |
Kanada (Toronto) |
161 |
Russland (Moskau) |
110 |
Übernachtungspauschale 2022 automatisch ermitteln
Für viele Mitarbeiter:innen ist die Reisekostenabrechnung ein nerviges und aufwendiges Thema. Doch das muss nicht so sein. Mit Circula, Ihrem idealen Partner für Ihre Mitarbeiterauslagen automatisieren Sie Ihre Reisekosten- und Spesenabrechnung im Handumdrehen: Pauschalbeträge, Barauslagen, Fahrtkosten und Ausgaben können ganz einfach per Smartphone eingereicht werden. Einmal eingereicht können Sie dann die Belege wegwerfen. Bei Übernachtungen im In- oder Ausland ermittelt Circula automatisch die jeweilige Übernachtungspauschale und senkt damit deutlich den administrativen Aufwand der Finanzabteilung.
Übersicht der Übernachtungspauschale vergangenen Jahre
Circula ist der ideale Partner für Ihre Mitarbeiterauslagen. Mithilfe der Reisekosten App von Circula lassen sich alle Ausgaben von Mitarbeitern einfach abrechnen - Pauschalbeträge, Barauslagen, Fahrtkosten und Auslagen. Die intelligente Circula Firmenkreditkarte passt sich perfekt an Ihre Geschäftsprozesse und bietet weitere Premium-Vorteile mit attraktiven Cashbacks. Darüber hinaus bietet Circula Unternehmen steueroptimierte Mitarbeiter-Benefits an wie den digitalen Essenszuschuss und das flexible Mobilitätsbudget mit den Beschäftigte gefördert werden können.
Lernen Sie Circula kennen
Von Reisekosten und Spesen bis hin zu Mitarbeiter-Benefits.
Testen Sie die All-in-One-App für Mitarbeiterauslagen.