Alle Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit einer Auswärtstätigkeit entstehen, sind als Reisekosten im Rahmen der Werbungskosten abzugsfähig. Zu den Reisekosten zählen auch die Verpflegungskosten.
Die Übernachtungspauschale gehört zur Reisekostenabrechnung und beträgt in Deutschland 20€ pro Tag.
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