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Großbuchstabe M: Neue Pflichten für Unternehmen seit 2019

Benjamin BakaliBenjamin Bakali

Sorgen Unternehmen bei Auswärtsterminen ihrer Mitarbeiter für Verpflegung, müssen sie ab diesem Jahr Änderungen in ihrer Buchhaltung vornehmen. Seit 01.01.2019 gilt die Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflicht für den Großbuchstabe M der Lohnsteuerbescheinigung.