Mitarbeiter:innen, die beruflich viel unterwegs sind, verbringen öfters die eine oder andere Nacht in einem Hotel oder in einer privaten Unterkunft. Dabei entstehen selbstverständlich Kosten für die Verpflegung und Übernachtung. Bei der Verpflegung kann die Verpflegungspauschale angewandt werden, bei der Übernachtung die Übernachtungspauschale. Die Höhe der Übernachtungspauschale für In- und Auslandsreisen wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt.
Was ist die Übernachtungspauschale 2021?
Die Übernachtungspauschale gehört zur Reisekostenabrechnung und beträgt in Deutschland 20€ pro Tag. Bis zu diesem Betrag können die Kosten steuerfrei erstattet werden. Dabei ist aber darauf zu achten, dass das Unternehmen die Auszahlung nicht als Betriebsausgabe kennzeichnen darf. Doch nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch im Ausland ist die Übernachtungspauschale.
Habe ich Anspruch auf die Übernachtungspauschale 2021?
Die Übernachtungskosten müssen nicht vom Arbeitgeber:innen übernommen werden, da kein rechtlicher Anspruch besteht. Dennoch ist es üblich, dass die meisten Unternehmen die Übernachtungspauschale einsetzen oder auch die gesamten Kosten der Übernachtung tragen.
Keine Kosten werden vom Betrieb übernommen?
Tritt der Fall ein, dass das Unternehmen keine Kosten übernimmt, können Arbeitnehmer:innen die entstehenden Kosten als Werbekosten absetzen. Hier ist es wichtig, dass alle Belege aufgehoben werden, damit diese in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden können.
Wichtiger Hinweis: Der Werbekostenpauschalbetrag beträgt derzeit nur 1.000 Euro und ist deshalb schnell ausgeschöpft.
Die Übernachtungspauschale 2021 im Ausland
Für Übernachtungskosten auf berufsbedingten Reisen ins Ausland gelten Pauschalbeträge angepasst an die Lebensunterhaltskosten des jeweiligen Landes oder der jeweiligen Metropole. In der nachstehenden Tabelle sind die Übernachtungspauschalen 2021 (in Euro) für die häufigsten Reiseziele im Ausland zu finden. Eine vollständige Übersicht aller Länder finden Sie hier.
Land |
Pauschalbetrag in € pro Nacht |
Dänemark |
143 |
Niederlande |
122 |
Österreich |
108 |
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland |
|
London |
224 |
Im Übrigen |
115 |
Frankreich |
|
Paris |
152 |
Lyon |
115 |
Straßburg |
96 |
(im Übrigen) |
115 |
Italien |
|
Rom |
135 |
Mailand |
158 |
im Übrigen |
135 |
Spanien |
|
Barcelona |
118 |
Kanarische Inseln |
115 |
Palma de Mallorca |
121 |
Madrid |
118 |
im Übrigen |
115 |
Schweiz |
|
Genf |
186 |
im Übrigen |
180 |
USA |
|
New York City |
282 |
San Francisco |
314 |
Los Angeles |
274 |
Miami |
151 |
Chicago |
209 |
Japan |
|
Tokio |
233 |
Im Übrigen |
190 |
Kanada |
|
Ottawa |
142 |
Toronto |
161 |
Toronto |
161 |
Vancouver |
140 |
Im Übrigen |
134 |
Übernachtungspauschale 2021 automatisch ermitteln
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Übersicht der Übernachtungspauschale vergangenen Jahre
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